Spezialkenntnisse

Steuerberater-Test
Thiele & Rotte auch 2007 ausgezeichnet als
“TOP Steuerberater” im Steuerberater-Test
(Ausgabe 35/2007)

Steuerstrafrecht / Steuerstrafverfahren / Steuerstrafverteidigung
Sanierung & Insolvenzverwaltung

Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)

Studium Steuerstrafrecht (FH)

Spezialkenntnisse

Sanierungsberatung & Insolvenzverberatung

Kein Unternehmer ist davor gefeit, nach Jahren oder Jahrzehnten erfolgreicher Markteilnahme - sei es durch Marktveränderungen, Forderungsausfällen oder sonstigen Gegebenheiten - in eine tiefe und ggf. existenzbedrohende Unternehmenskrise zu geraten. In unserer überwiegend mittelständisch geprägten Gesellschaft ist das Schicksal des Unternehmens sehr häufig eng mit der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Unternehmers verknüpft.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen auf, dass die meisten Unternehmenskrisen nicht “aus heiterem Himmel” auftreten und unvorhersehbar sind. Von Ausnahmen abgesehen ist es vielmehr überwiegend ein schleichender und sich durchaus ankündigender Prozess der kontinuierlichen Verschlechterung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, der letztlich in der Unternehmenskrise mündet. Die Aufgabe des steuerlichen Beraters ist es in solchen Fällen, frühzeitig die Symptome einer sich abzeichnenden Verschlechterung der Unternehmenssituation zu erkennen und gemeinsam mit dem Mandanten alternative Handlungsstrategien zu entwickeln. Ist die Unternehmenskrise jedoch bereits eingetreten und gefährden eine mangelnde Liquidität oder eine sich abzeichnende Überschuldungssituation bereits den Fortbestand des Unternehmens, so ist kurzfristiges und beherztes Handeln und das konsequente Nutzen verbleibender Sanierungschancen erforderlich. Dabei sind in der Unternehmenskrise vielfältige gesetzliche Vorschriften z. B. des Arbeitsrechts, Gesellschaftsrechts, Anfechtungsrechts und Insolvenzrechts zu beachten, will der Unternehmer nicht in Gefahr laufen, sich einer persönlichen Verfehlung schuldig zu machen und persönlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich gemacht zu werden. In solchen Situationen ist Expertenrat gefragt. Der Unternehmer und häufig auch der lediglich in steuerlichen Fragestellungen geschulte steuerliche Berater stoßen in diesen Fällen schnell an ihre fachlichen Grenzen.

Um unsere Mandanten auch in solchen mitunter existenzbedrohenden Krisensituationen fachkompetent beraten und erfolgreiche Wege aus der Unternehmenskrise aufzeigen zu können, hat sich einer unserer Partner in den Jahren 2006-2007 zum “Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung” ausbilden lassen. Dieser Fachberatertitel wird vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) nach erfolgter nahezu einjähriger Seminarteilnahme, zweier erfolgreich absolvierter Fachprüfungen sowie des Nachweises praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Sanierung & Insolvenzverwaltung verliehen. Der Fachberatertitel, dessen Seminarinhalt fachlich dem des “Anwalts für Insolvenzrechts”.entspricht, wurde vom DStV erstmals im Jahr 2006 angeboten. Der Partner zählt daher zu den ersten Fachberatern, die diesen Titel offiziell führen dürfen (s. hier!).

Steuerstrafrecht

Mit dem Ereignis des sog. “11. September”, als zwei von Terroristen gelenkte Flugzeuge das World Trade Center zerstört haben, sind nicht ausschließlich Zivilgesetze massiv verschärft worden. Mit der Terrorbekämpfung wurde sogleich die Bekämpfung des organisierten Verbrechens, der Geldwäsche und des Karusselbetruges erheblich verstärkt. Seitdem rüstet der Staat massiv auf. Konten werden bei den Banken abgefragt, Telefone, E-Mails und das Internet überwacht, Kontrollmitteilungen geschrieben. Immer häufiger gerät auch der Steuerbürger in das Visier der Finanzbehörden und letztlich auch der Staatsanwaltschaft. Um seinen Mandanten auch in solchen heiklen Situationen fachlich kompetent beratend zur Seite stehen zu können, benötigt der steuerliche Berater neben seinen beruflichen Kenntnissen des Steuerrechts zusätzlich weitreichende Kenntnisse des Strafrechts, insbesondere der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Strafgesetzbuches (StGB). In diesen Rechtsgebieten ist der Steuerberater jedoch regelmäßig nicht ausgebildet. Der Rechtsanwalt und ggf. Fachanwalt für Strafrecht wiederum verfügt in der Regel nicht über die notwendigen detaillierten Kenntnisse des Steuerrechts, um den steuerlichen und strafrechtlich exzellent ausgebildeten Steuerfahndern, den Mitarbeitern der Straf- und Bußgeldsachenstellen sowie der Staatsanwaltschaft in mitunter hoch komplexen Steuerfragen “auf Augenhöhe” begegnen zu können.

Um diese Lücke zwischen steuerrechtlichen Detailkenntnissen und steuerstrafrechtlichen Spezialkenntnissen schließen und unsere Mandanten in Steuerstrafverfahren bestmöglich verteidigen zu können, hat einer unserer Partner ein universitäres Weiterbildungsstudium “Steuerstrafrecht” aufgenommen und nach sechs bestandenen Examensarbeiten im Jahr 2006 erfolgreich absolviert.

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